Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB) der Firma Udo Danz Kurier -und Kleintransport

1.Beauftragung

Mit der Bestellung des Transportunternehmens erteilt der Kunde einen Transportauftrag an die Firma Udo Danz Kurier- und Kleintransport (nachfolgend Transportunternehmen genannt). Der Vertrag gilt als abgeschlossen, sobald eine Bestellung zu einen bestimmten Tag oder einer bestimmten Zeit bzw. zu einem bestimmten Ort erfolgt dabei ist es unerheblich ob dies mündlich, fernmündlich oder schriftlich (Fax, Email oder Post) erfolgt.

2. Leistungen
Das Transportunternehmen verpflichtet sich, den angeforderten Transport sofort, schnellstmöglich bzw. zum vereinbarten Termin, sorgsam und zuverlässig zu dem vereinbarten Preis durchzuführen. Der Transport findet gemäß HGB § 407-§ 475 statt. Der Transport wird durch das Transportunternehmen selbst oder durch vom Transportunternehmer beauftragte Subunternehmer durchgeführt.

2.1. Beladung / Entladung
Die Be-und Entladung des Fahrzeuges erfolgt generell durch den vom Auftraggeber bestimmten Verlader bzw. Empfänger.

2.2. Mithilfe beim Be-und Entladen
Eine Mithilfe des Transportunternehmens bei Be-und Entladung sowie bei eventuell anfallenden Montagearbeiten erfolgt nur nach vorheriger eindeutiger Absprache mit dem Auftraggeber und gegen zusätzliche Vergütung.

2.3. Fälligkeit des Entgelds
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Bezahlung der Frachtkosten generell nach der Beladung des Fahrzeuges bzw. nach der Entladung des Fahrzeuges am Zielort in bar. Der Kunde erhält sofort eine Quittung / Rechnung für die erbrachte und bezahlte Leistung.



Dresden, Juni 2010


Download AGB's
.